Finanzierung

 

Grundversicherung

Seit 1. Juli 2022 können psychologische Psychotherapien zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) abgerechnet werden (abzüglich Franchise und 10 % Selbstbehalt). Dies, sofern sie auf ärztliche Anordnung und bei einer Psychotherapeutin / einem Psychotherapeuten mit entsprechender Zulassung erfolgen. Das sogenannte Anordnungsmodell ersetzt die bisherige Form der delegierten Psychotherapie. Die Beantragung einer entsprechenden Zulassung findet auf freiwilliger Basis statt. Daher besteht zum aktuellen Zeitpunkt nur bei folgender Psychotherapeutin die Möglichkeit, über die Grundversicherung abzurechnen:

Zusatzversicherung

Einige Zusatzversicherungen übernehmen einen Beitrag an die Therapiekosten. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Zusatzversicherung über deren Handhabung. Bei folgenden Psychotherapeutinnen ist das Abrechnen über die Zusatzversicherung möglich:

Invalidenversicherung (IV)

Bei Kindern und Jugendlichen bis zum 20. Lebensjahr besteht die Möglichkeit bei einer bestehenden Verfügung mit der Invalidenversicherung (IV) abzurechnen.

 

Private Finanzierung

Die Kosten für eine Behandlung können auch privat beglichen werden. Gerne informieren wir Sie über die entsprechenden Tarife.