Bitte informieren Sie sich direkt bei der jeweiligen Psychotherapeutin über die Möglichkeiten der Finanzierung.
Grundversicherung
Seit 1. Juli 2022 können psychologische Psychotherapien zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) abgerechnet werden (abzüglich Franchise und 10 % Selbstbehalt). Dies, sofern
sie auf ärztliche Anordnung und bei einer Psychotherapeutin / einem Psychotherapeuten mit entsprechender Zulassung erfolgen. Das sogenannte Anordnungsmodell ersetzt die bisherige Form der
delegierten Psychotherapie. Die Beantragung einer entsprechenden Zulassung findet auf freiwilliger Basis statt. Daher besteht zum jetzigen Zeitpunkt nicht bei allen Psychotherapeutinnen der
Praxis Feldegg19 die Möglichkeit über die Grundversicherung abzurechnen.
Zusatzversicherung
Einige Zusatzversicherungen übernehmen einen Beitrag an die Therapiekosten. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Zusatzversicherung über deren Handhabung.
Invalidenversicherung (IV)
Bei Kindern und Jugendlichen bis zum 20. Lebensjahr besteht die Möglichkeit bei einer bestehenden Verfügung mit der Invalidenversicherung (IV) abzurechnen.
Private Finanzierung
Die Kosten für eine Behandlung können auch privat beglichen werden. Gerne informieren wir Sie über die entsprechenden Tarife.